Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Wir behandeln gesetzlich Versicherte, Privatpatient:innen, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler:innen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ablauf, Abrechnung und Erstattung — damit Sie sich auf das konzentrieren können, worum es eigentlich geht: Ihre Therapie.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte profitieren in der Regel von kürzeren Wartezeiten und einem flexibleren Behandlungsstart, weil das Antragsverfahren weniger Vorlauf benötigt als bei der gesetzlichen Krankenkasse.
Für Privatversicherte
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten von uns eine Privatrechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.
Seit dem 1. Juli 2024 gibt es zudem neue Abrechnungsempfehlungen – sogenannte Analogleistungen – die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, der Verband der privaten Krankenversicherung und die Beihilfeträger gemeinsam ausgehandelt haben. Sie passen die seit 1996 unveränderten Leistungsbeschreibungen an heutige Anforderungen an.
GOÄ/GOP, 2,3-facher Satz
Therapie wird in der Regel mit dem 2,3-fachen Satz abgerechnet, Diagnostik mit dem 1,8-fachen Satz. Bei überdurchschnittlich aufwändigen oder komplexen Krankheitsbildern kann nach § 5 Abs. 2 GOÄ ein höherer Satz angesetzt werden – das besprechen wir transparent vorab mit Ihnen.
Abhängig von Ihrem Tarif
Vollkosten-Tarife erstatten 100 % des Honorars. Tarife mit Selbstbeteiligung erstatten abzüglich Ihres Eigenanteils. Beihilfekonforme Tarife erstatten ergänzend zur Beihilfe. Wir empfehlen Ihnen, im Einzelfall vorab bei Ihrer Versicherung nachzufragen.
Modernisierte Abrechnung
Die neuen Analogleistungen umfassen u. a. Akutbehandlung, Sprechstunde, Kurzzeittherapie, EMDR, Schematherapie, Bezugspersonen-Beratung und die Einbindung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Da die Leistungen vom PKV-Verband mitverhandelt wurden, ist die Erstattung in den meisten Fällen vollständig.
Erstattung im Einzelfall prüfen
Nicht jede private Krankenversicherung schließt sich automatisch der Empfehlung ihres Bundesverbandes an. Falls bei der Erstattung Rückfragen aufkommen, helfen wir Ihnen mit den offiziellen Quellen weiter (siehe unten).
Für Beihilfeberechtigte
Die Beihilfe übernimmt einen prozentualen Anteil Ihrer Behandlungskosten – den Rest deckt eine ergänzende private Krankenversicherung (oft als beihilfekonformer Tarif). Wir kennen das Verfahren und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Beihilfesätze (typisch)
- Beamt:in im aktiven Dienst 50 % · mit zwei oder mehr Kindern 70 % · Pensionär:in 70 % · Ehepartner:in 70 % · Kinder 80 %. Sätze variieren nach Land und Status.
- Anerkennungsverfahren
- Für eine Richtlinien-Psychotherapie (Akut-, Kurzzeit- oder Langzeittherapie) ist in den meisten Fällen ein Anerkennungsverfahren vor Behandlungsbeginn nötig. Wir erstellen den Bericht an einen unabhängigen Gutachter, Sie reichen den Antrag bei Ihrer Beihilfestelle ein.
- Sprechstunde & Probatorik
- Für psychotherapeutische Sprechstunden, probatorische Sitzungen und Akutbehandlung gilt diese Pflicht in den meisten Bundesländern nicht. Den genauen Ablauf besprechen wir individuell mit Ihnen.
- Hamburg / Schleswig-Holstein
- Diese beiden Bundesländer haben sich den neuen Empfehlungen ab Juli 2024 nicht angeschlossen. Hier kann die Erstattung abweichen – bitte fragen Sie uns gezielt.
- Heilfürsorge
- Bei Bundeswehr, Bundespolizei o. Ä. übernimmt die Heilfürsorge in der Regel die vollen Kosten. Den Umfang klären Sie vorab mit Ihrer Versorgungsstelle.
Für Selbstzahler:innen
Wenn Sie Ihre Therapie selbst tragen möchten – etwa weil Sie keine Wartezeit der gesetzlichen Krankenkasse abwarten wollen oder die Behandlung nicht über die GKV laufen soll –, gelten für Sie dieselben Tarife wie für Privatpatient:innen: Abrechnung nach GOÄ/GOP, in der Regel zum 2,3-fachen Satz.
Das hat Vorteile: Sie müssen keinen Antrag stellen, es findet kein Genehmigungsverfahren statt, und keine Information über Diagnose oder Behandlung wird an Dritte weitergegeben. Selbstzahlung ist daher die maximal diskrete Variante.
Wie bei Privatpatient:innen
Abrechnung nach Gebührenordnung GOÄ/GOP, in der Regel 2,3-facher Satz. Den genauen Sitzungspreis teilen wir Ihnen vor Behandlungsbeginn transparent mit.
Maximale Diskretion, kein Antrag
Keine Mitteilung an Krankenkassen, Beihilfestellen oder Versicherungen. Kein Genehmigungsverfahren. Schneller Beginn.
Ablauf in drei Schritten
Für alle drei Wege – Privat, Beihilfe und Selbstzahlung – ist unser Ablauf identisch.
Online-Formular ausfüllen
Sie melden sich über unser Praxis-Formular an. Wir erfassen alle relevanten Informationen und melden uns bei Ihnen für eine psychotherapeutische Sprechstunde.
Sprechstunde & Indikation
Im persönlichen Gespräch klären wir, ob und welche Form der Behandlung für Sie sinnvoll ist. Falls ein Antrag bei der Beihilfestelle/Versicherung nötig ist, kümmern wir uns gemeinsam darum.
Behandlung beginnt
Nach Klärung der Kostenübernahme startet Ihre Therapie. Sie erhalten regelmäßig nachvollziehbare Privatrechnungen, die Sie bei Versicherung und/oder Beihilfestelle einreichen.
Wir melden uns nach Eingang Ihrer Daten für eine Sprechstunde.
Was Sie bei uns erwartet
- Schnelle Termine – meist innerhalb weniger Wochen
- Erfahrenes Team – Approbation, über 20 Jahre Erfahrung, Praxisleitung mit Lehrtätigkeit
- Moderne Verhaltenstherapie – Schematherapie, ACT und EMDR als anerkannte Methoden
- Diskrete Behandlung – Praxis am Markt 4 in Delitzsch, ruhig und gut erreichbar
- QISA-zertifiziert – Qualitätsmanagement der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen
- Weiterbildungsstätte – kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung des gesamten Teams
Häufige Fragen
Muss ich bei Ihnen in Vorleistung gehen?
Ja. Wie üblich bei privatpsychotherapeutischen Leistungen erhalten Sie eine Privatrechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung und/oder Beihilfestelle einreichen. Die Erstattung erfolgt direkt an Sie.
Wie lange ist die Wartezeit?
Privatpatient:innen, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler:innen erhalten in der Regel innerhalb weniger Wochen einen Sprechstunden-Termin – nach Klärung der Kostenübernahme zeitnah einen Therapieplatz.
Was kostet eine Sitzung?
Eine Sitzung von 50 Minuten Verhaltenstherapie (Einzel) wird in der Regel zum 2,3-fachen Satz nach GOÄ/GOP abgerechnet. Den genauen Betrag teilen wir Ihnen vor Behandlungsbeginn transparent mit.
Werden alle Methoden erstattet?
Die meisten Versicherungen erstatten anerkannte Verfahren – in unserer Praxis sind das insbesondere moderne Verhaltenstherapie, Schematherapie, ACT und EMDR. Bei Spezialleistungen empfehlen wir eine Vorab-Anfrage bei Ihrem Versicherer.
Was ist mit der neuen GOÄ/GOP-Empfehlung von Juli 2024?
Die neuen Analogleistungen werden vom Bundesverband der PKV und den Beihilfeträgern empfohlen. In Einzelfällen kann es bei Versicherern oder Beihilfestellen zu Rückfragen kommen – wir verweisen dann auf die offiziellen Veröffentlichungen (siehe Quellen unten).
Ich komme aus Hamburg oder Schleswig-Holstein – gilt das hier auch?
Hamburg und Schleswig-Holstein haben sich der Empfehlung von Juli 2024 nicht angeschlossen. Die Abrechnung läuft hier nach den älteren Sätzen – wir klären den Einzelfall mit Ihnen.
Bekommt meine Versicherung Information über meine Diagnose?
Bei privatversicherten Patient:innen wird die Diagnose auf der Rechnung üblicherweise vermerkt. Wenn Sie das vermeiden möchten, ist die Selbstzahlung die diskreteste Variante – dann erhält nur die Praxis und Sie selbst die Behandlungsdaten.
Quellen und weiterführende Informationen
- Verband der Privaten Krankenversicherung – Empfehlungen zu psychotherapeutischen Analogleistungen
- Bundespsychotherapeutenkammer – Neue Abrechnungsempfehlungen (Juli 2024)
- Bundesverwaltungsamt – Beihilfe Psychotherapie
- Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV)
Hinweis: Dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung. Erstattungssätze und Antragsverfahren variieren je nach Versicherer, Tarif und Beihilfestelle. Wir empfehlen, im konkreten Fall vorab Rücksprache mit Ihrer Versicherung und/oder Beihilfestelle zu halten.
